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Abfindung

Hier handelt es sich um einen Begriff aus dem Arbeitsrecht. Abfindungen werden aus unterschiedlichen Gründen gezahlt. Entweder freiwillig vom Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Gibt es keine im Vorfeld vereinbarte Abfindungsregelung und will der Arbeitgeber keine Abfindung zahlen, wird bei einem Prozess vor einem Arbeitsgericht entschieden, ob das Arbeitsverhältnis rechtmäßig beendet wurde oder nicht. Das Gericht kann, sollte das Arbeitsverhältnis rechtswidrig beendet worden sein, eine Abfindung festsetzen. Die Regelung dazu findet sich in § 24 Nr. 1a und b EStG.

Sollte die Abfindung unter Nr. 1a oder b fallen, handelt es sich bei der Abfindung entweder um den Ersatz für entgangene Einnahmen oder aber um eine Gegenleistung für die Beendigung der Tätigkeit. In dem Fall unterliegt die Abfindung einer ermäßigten Besteuerung nach §34 Abs. 1 EStG.

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