Abschreibung

Ursprünglich ist dies kein steuerlicher Begriff, sondern wurzelt im Handelsrecht. Die AfA (Abschreibung für Abnutzung) bedeutet die Summe aller möglich denkbaren Wertminderungen des vorhandenen Güterbestands. Die AfA wird in Unternehmen als Aufwand in der Gewinn und Verlustrechnung (GuV) verbucht. Fast immer werden Wertgegenstände angeschafft und über mehrere Jahre benutzt. Um zu vermeiden, dass der Wert direkt und komplett im ersten Jahr als Verlust gebucht wird, schreibt man über mehrere Jahre ab und verteilt die Kosten so auf mehrere Jahre. Dies passiert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzungsdauer. Durch höhere Abschreibungen können Steuerschuldner (also nicht nur Unternehmen, sondern auch alle anderen Steuerpflichtigen) eine Gewinn- und somit eine Steuerminderung erlangen. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten werden auch die Erwerbsnebenkosten mit hinzu gerechnet. Bei der Anschaffung einer Maschine z.B. also auch die Transportkosten oder bei Immobilien die Bauzeitzinsen.

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