A B D E F G H I J K L O P R S T U V W

Anschaffungskosten

Hier handelt sich nach §255 HBG um Aufwendungen, die getätigt werden, um einen Gegenstand zu kaufen und diesen betriebsbereit herzurichten. Also eben auch die Anschaffungsnebenkosten. Dies spielt im Rahmen der Abschreibung (siehe oben) eine wichtige Rolle.

FAQ