Baudenkmal

Es liegt im Interesse des Staates, dass seine wertvollen Kulturgüter und Denkmäler erhalten bleiben. Daher fördert er dieses mit besonderen steuerlichen Anreizen. Nach § 7 i gibt es daher das Recht, im Jahr der Herstellung und in den darauffolgenden 7 Jahren 9% jährlich und in den folgenden 4 Jahren 7% auf den Teil abzuschreiben, der notwendig ist, das Denkmal wiederherzustellen (mithin Sanierungsanteil).

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