Liegt dann vor, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer geldwerte Leistungen verspricht, die zum Rentenbeginn fällig werden. Es gibt 5 Arten der betrieblichen Altersvorsorge: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung. Die ersten beiden Fälle sind während der Arbeitszeit nicht steuerlich relevant. Die letzten 3 Fälle führen eventuell bereits in der aktiven Arbeitszeit zu einer Steuerpflicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile, die man für sich individuell bewerten sollte.
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