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Bewerbungskosten

Können uneingeschränkt als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Hierunter fallen z.B. Portokosten, Fotografenkosten, Kopierkosten, Fahrtkosten zur Firma (wenn sie nicht erstattet werden), Kosten für Bewerbungsmappe etc. Wie so oft gilt auch hier: Belege sollten aus Nachweisgründen aufbewahrt werden.

FAQ