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Bewirtungskosten

Ist die Bewirtung geschäftlich oder beruflich veranlasst, können Teile der Kosten steuerlich angesetzt werden. Für die Zulässigkeit muss noch kein geschäftlicher Kontakt bestanden haben. Es reicht aus, wenn sich dieser gerade in der Anbahnung befindet. Der Beleg muss die Anzahl der Gäste, den Grund der Bewirtung, die Adresse des Restaurants, den Tag der Bewirtung, eine Auflistung der Speisen und Getränke sowie die Steuernummer des Restaurants enthalten. Die Richtigkeit der Angaben muss durch Unterschrift bestätigt werden.

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