Im Normalfall kauft ein geschlossener Flugzeugfonds ein neues Flugzeug und vermietet dieses sehr langfristig an eine Fluggesellschaft, die das Flugzeug dann im Personen- oder Frachtverkehr einsetzt. Mitunter können Privatinvestoren solche Flugzeugfonds zeichnen. In früheren Jahren geschah dies oftmals aus steuerlichen Gründen. Hierbei wurden die erzielten Einnahmen steuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb und die Fonds-Ausschüttungen als sonstige Einkünfte behandelt.
Steuermindernd wirkten vor allem die Abschreibungen, die über die Laufzeit des Fonds verteilt werden konnten. Für Privatinvestoren ist diese Art der Kapitalanlage aus steuerlicher Sicht mittlerweile wenig attraktiv, da z.B. entstandene Verluste nicht mehr mit den üblichen Einkünften, sondern nur noch mit Gewinnen derselben Art verrechnet werden dürfen.