Geschäftsessen

Selbstständige können die Aufwendungen für betrieblich veranlasste Essen steuerlich geltend machen. Dazu zählen die Kosten für Speisen, Getränke und Trinkgelder. Dies ist beispielsweise bei einer Betriebsfeier oder einem Essen mit den Mitarbeitern der Fall. Handelt es sich um ein klassisches Geschäftsessen mit Geschäftspartnern, können die Aufwendungen bis zu 70 % der Gesamtkosten abgesetzt werden.

FAQ