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Geschenke

Grundsätzlich gilt: Ein Geschenk ist eine freiwillige Zuwendung des Schenkenden. Somit ist es nicht als Leistung oder Gegenleistung gedacht. Werden daher Geschenke an Dritte (z.B. Geschäftspartner) überreicht, stellt dies grundsätzlich eine nicht abziehbare Betriebsausgabe dar. Für den Fall, dass die Aufwendungskosten für Geschenke unter der jährlichen Freigrenze nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 S. 2 EStG liegen, können sie jedoch als abziehbare Ausgabe berücksichtigt werden.

FAQ