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Handykosten

Aufgrund der immer häufigeren Nutzung des Mobiltelefons für berufliche Zwecke, können jene Anschaffungskosten auch steuerlich berücksichtigt werden. Für den Fall, dass der Arbeitgeber die berufliche Nutzung bestätigt bzw. die Anschaffung vorsieht, kann der Steuerpflichtige durch ein formloses Schreiben einen Abzug in Höhe von 50 % seitens des Finanzamts gewährt bekommen. Durch ein „Tagebuch“ kann der konkrete Anteil der beruflichen Verwendung auch im Einzelfall nachgewiesen werden.

FAQ