Jahressteuerbescheinigung

Kreditinstitute und Finanzdienstleister stellen ihren Kunden eine Jahressteuerbescheinigung aus. Wird diese nicht automatisch erstellt und zugesendet, muss sie angefordert werden. Für den Fall eines laufenden Freistellungsauftrags wird keine Jahressteuerbescheinigung benötigt. Wurde der Freistellungsauftrag vergessen bzw. zu gering beantragt oder kann jemand bei seiner Bank hohe Gewinne bzw. Verluste geltend machen, sollte diese Bescheinigung beim jeweiligen Finanzinstitut beantragt werden, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu erhalten.

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