Pensionskasse

Der Zweck einer Pensionskasse ist es, dem Arbeitnehmer bei Eintritt des Erwerbsendes einen Anspruch auf Versorgungsleistungen bei Eintritt des Erwerbsendes zu gewährleisten. Die Einzahlungen in die Pensionskasse werden bereits in der Erwerbstätigkeit steuerlich wie ein Gehalt behandelt. Es handelt sich somit um eine vorgelagerte Besteuerung. Die Einzahlungen in die Pensionskasse (als Teil der betrieblichen Altersvorsorge) begründen einen Leistungsanspruch des Arbeitnehmers, der anschließend nicht mehr entzogen werden kann.

Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung und unterliegt zudem der behördlichen Versicherungsaufsicht.

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