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Rückwirkungsverbot

Es kommt vor, dass der Gesetzgeber Steuergesetze oder Regelungen im Einkommensteuerrecht verschärft, ändert oder abschafft. Damit der Steuerpflichtige die zu erwartende Abgabenlast bereits vorab zur Grundlage seines Handelns machen kann, muss er absehen können, welche steuerlichen Belastungen zu erwarten sind. Daher gilt im Steuerrecht grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot.

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