Sonderausgaben

Sonderausgaben sind gemäß §10 EStG Kosten der privaten Lebensführung, die nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.

Beispiele für steuerlich berücksichtigungsfähige Sonderausgaben:

  • Versicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Lebensversicherung
  • Kirchensteuer
  • Honorare für Steuerberater
  • Kosten für Schule, Ausbildung und Erststudium
  • Spenden
  • Ehegattenunterhalt

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