Umzugskosten

Wenn der Umzug beruflich veranlasst ist (z.B. durch den Wechsel des Arbeitgebers oder des Arbeitsplatzes), können die Aufwendungen für einen Umzug steuerlich geltend gemacht werden. Die berufliche Veranlassung wird durch die Finanzverwaltung auch dann angenommen, wenn mit dem Wohnortwechsel eine zeitliche Ersparnis von mindestens einer Stunde täglich einhergeht.

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