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Welteinkommensprinzip

Das Welteinkommensprinzip besagt, dass alle Personen, die in einem Staat wohnhaft sind, mit ihrem gesamten weltweiten Einkommen in dem Land steuerpflichtig sind, in dem sie wohnen. Es ist also nicht entscheidend, wo die Einkünfte erzielt werden, sondern wo der Wohnsitz bzw. der gewöhnliche Aufenthaltsort liegt. Deutschland besteuert alle unbeschränkt Steuerpflichtigen gem. § 1 Abs. 1 EStG nach diesem Welteinkommensprinzip. Darüber hinausgehende Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass eine doppelte Belastung/Besteuerung entsteht.

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