Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Die Aufwendungen werden von der Einkunftsart abgezogen, bei der sie entstehen. Typische Beispiele für Werbungskosten bei Angestellten sind:
Fahrtkosten
Beiträge zu Berufsverbänden
Fortbildungskosten
Bewerbungskosten
Kosten für beruflich notwendige Hardware (PC, Drucker etc.)